Die Vertragslizenz.

Die Vertragslizenz basiert auf den allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese beschreiben die einzelnen Leistungen, die in einer Lizenz enthalten sein können, im Detail. Darüberhinaus können zusätzliche oder davon abweichende Bedingungen vereinbart werden. Die Vertragslizenz wird nur mit schriftlich ausgearbeitetem Vertrag individuell definiert und ist normalerweise nur für Firmen mit mehreren Mitarbeitern interessant.

Folgend ein zusammenfassender Überblick der Leistungen, die in einer typischen Vertragslizenz enthalten sein können:

  • Mietlizenz auf längerem Zeitraum, fest oder periodisch für z.B. ein Jahr
  • Mietzahlungen zu Beginn eines Zyklusses oder zu definierten Daten
  • Updates für Bugfixes, und kleinere Funktionsupdates (siehe Vertragsbedingungen für Details)
  • Support über Webseite oder vertraglich festgelegten CAS-Support
  • Lizenz ist in keiner Weise an Computer gebunden sondern nur an Hardwarelock, der sie enthält. Mitarbeiter können Hardwarelocks austauschen und an anderen Computern verwenden.
  • Die Software darf auf beliebig vielen Computern installiert werden. Die Anzahl der Lizenzen ist durch die Anzahl der Hardwarelocks beschränkt.
  • Die Software kann mittels der Online-Funktion auch ohne Hardwarelock betrieben werden. Dabei muss der Computer während der Programmnutzung mit dem Internet verbunden sein.